Immobilienbesteuerung bei Veräußerung vor Ablauf der 10-Jahresfrist
Guten Tag,
nach dem Tod meines Mannes ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Das Haus, dass ich mit meinem Mann bewohnt habe und noch immer bewohne, wurde wie bekannt, bei mir in der Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt, meine Kinder (Miterben) haben auf Ihren Anteil des Hauses Erbschaftssteuer gezahlt. Den Immobilienwert hat das Finanzamt festgelegt. Zwischenzeitlich habe ich das Haus komplett übernommen und die Kinder ausgezahlt. Nun meine Frage:
Sollte ich mich vor Ablauf der 10 Jahresfrist für den Verkauf entscheiden, zu welchem Wert werde ich dann nachversteuert?
Wir der ursprünglich vom Finanzamt festgesetzte Wert zugrunde gelegt, oder der dann erzielte Verkaufspreis?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
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