AW: Erbschaft bei Tod der Eltern mit drei Kindern?
Hallo,
erst einmal wäre zu klären, was im Testament geregelt ist. Sollte es kein Testament geben, gilt die gesetzliche Erbfolge, die alle drei Kinder zu Erben zu gleichen Teilen macht (jeder 1/3).
Und dann wäre es genauso wie Sie sagen - Sie hätten Anspruch auf 1/3 des Überschusses aus dem Hausverkauf, welchen Sie schriftlich einfordern osllten - ggf. mit anwaltlicher Hilfe.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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