Hallo,
meiner Kenntnis nach haben Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, etc.) keinen Pflichtteilsanspruch - dieser ist den eigenen Kindern oder deren Abkömmlingen vorbehalten. Somit sollten Sie tatsächlich Alleinerbin sein, so wie vom Verstorbenen gewünscht.
Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal diesen Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber zum Thema Pflichtteilsanspruch:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach