AW: Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?
Hallo Maren, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Falls sich der Sachverhalt noch nicht erledigt hat "könnte" das zuständige Nachlassgericht ggf. Auskunft erteilen.
Vielleicht sind Sie ja mittlerweile schon etwas schlauer und können uns informieren, wie alles ausgegangen ist und ob Sie weiter sind?
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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