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Alt 27.11.2009, 23:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Festeinstellung im Ausland?

Hallo,

leider ist ein neuer Arbeitsplatz kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Die wichtigsten Gründe für eine fristlose Kündigung kannst du hier nachlesen:
Mietrecht - Fristlose Kündigung


Vielleicht hilft es mit dem Vermieter die Vereinbarung zu treffen einen Nachmieter stellen zu dürfen. Somit könnte man das Vertragsverhältnis gegebenenfalls früher verlassen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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