Hallo,
am einfachsten gestalten Sie es wie folgt:
1. Die (Schwieger-)Eltern schenken an Ihre Frau (bis EUR 800.000,00 - da Ihre Frau von bei beiden Eltern einen Freibetrag i.H.v. EUR 400.000,00 hat)
2. Die Frau schenkt 50% an Sie - unter Ehegatten gilt ein Freibetrag i.H.v. EUR 500.000,00.
Alles zu den Freibeträgen bei der Schenkung können Sie auch hier nachlesen:
Schenkungsteuer Höhe und Freibeträge
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach