Bedürftigentestament und Befreiungslösung
Ich habe für meine einzige Tochter (Alleinerbin) ein Bedürftigentestament (nicht befreiter Vorerbe/Nacherbe/Testamentsvollstrecker) über einen Fachanwalt für Erbrecht erstellt und beim Amtsgericht hinterlegen lassen.
Der Anwalt hat mich (trotz mehrmaligen Nachfragens) nicht über die Möglichkeit informiert, die Belastungen durch die Vorerbschaft sowie die Testamentsvollstreckung auf den Zeitraum des Sozialleistungsbezugs zu beschränken.
Nun habe ich im Internet etwas zu der Befreiungslösung gelesen, die genau diesen Sachverhalt aufgreift. Sie beschreibt die Möglichkeit (wenn ich es richtig verstehe), im Bedürftigentestament zusätzlich festzulegen, dass meine Tochter, wenn sich ihre Lebenssituation, irgendwann nach meinem Tod und nach (zunächst) Inanspruchnahme des Bedürftigentestaments, so ändert, dass sie keine Sozialleistungen mehr in Anspruch nimmt, ihr das Erbe dann ausgezahlt wird. Es beschreibt sogar die Möglichkeit, es so zu regeln, dass es der Vorerbe (meine Tochter) selbst in der Hand hat, die nicht befreite Vorerbschaft samt Verwaltungsvollstreckung fortdauern zu lassen, wenn sie damit rechnet, demnächst wieder auf Sozialleistungen angewiesen zu sein oder mit diesen Beschränkungen gut weiterleben kann.
Gibt es jemanden im Forum, der sich damit auskennt?
Habe ich das alles richtig verstanden?
Kann ich einfach handschriftlich diesen „Zusatz“ zum bereits hinterlegten Testament hinzufügen?
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