Hallo,
der Pflichtteilsanspruch ist auch mit einem Ehevertrag nicht außer Kraft zu setzen! Sie sollten sich unbedingt zum Pflichtteil und dem Pflichtteilsanspruch schlau machen. Hier finden Sie den entsprechenden Link aus unserem
Erbrecht Ratgeber.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach