Hallo Rico,
gegenüber den Erben bestehen sogenannte Auskunftspflichten. Hierbei bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, ob dies nur gegenüber Pflichtteilsberechtigten gilt oder gegenüber allen Erben:
§ 2314 BGB Auskunftspflicht des Erben - Erbrecht
Hierbei ist entscheidend, dass es um die Ermittlung des Bestandes des Nachlasses geht. Also wie Sie vermuten bis zum Zeitpunkt des Todes.
Darüberhinaus wären nur Auskünfte über Zuwendungen zu erteilen, die ggf. der Ausgleichungspflicht unterliegen:
§ 2057 BGB Auskunftspflicht - Erbrecht
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach