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Alt 28.11.2009, 21:01
Verzweifelt Verzweifelt ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Festeinstellung im Ausland?

Wir haben heute auch die schriftliche Absage bekommen, allerdings steht in dem Schreiben, das der Vermieter die fristlose Kündigung als eine auserordentliche Kündigung ansieht und somit die 3 Monate Frist gelten. Darf der das denn???Denn wir haben nie gesagt das dann die 3 Monate Frist in Kraft treten sollen, wenn die fristlose Kündigung nicht akzeptiert wird.
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