Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag
Guten morgen,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Wir haben im März 2007 eine Wohnung angemietet.
Im Mietvertrag steht, dass eine Kündigung frühestens zum 31.03.2010 möglich ist.
Wir möchten nun gern zum 1.4.2010 umziehen, womit wir uns ja an die vertraglich vereinbarte Mindestmietzeit von 3 Jahren halten.
Im Mietvertrag steht allerdings unter dem Punkt "sonstiges" dass bei einer Kündigung vor dem 31.03.2012 eine Stafzahlung i.H.v. 1100,00€ fällig wird, sofern kein geeigneter NAchmieter gestellt wird.
Nun ist meine Frage: Ist es rechtswirksam eine Strafzahlung für einen Auszug vor einer Mietdauer von 5 JAhren zu verlagen, wenn eine mindestmietzeit von 3 Jahren vereinbart wurde??
Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar....
Nadine
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