AW: Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag
Hallo Nadine,
ich bin der Meinung, dass diese Klausel nicht in Ordnung ist, da die vereinbarte Mindestlaufzeit eingehalten wurde.
Ich würde dir aber dennoch empfehlen dich ggf. an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden, da es sich doch um einen hohen Geldwert handelt.
Aber vielleicht konnte ich mit meiner Einschätzung schon eine kleine Hilfestellung leisten.
Liebe Grüße,
Mietrecht Einfach
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