Vergessenes Grundstück
Hallo Forum,
ich würde gerne euere Meinung zu folgender Situation (in Bayern) wissen:
Eine Person A ist im Jahre 1950 verstorben. Sie hatte mehrere Kinder. In den Fragebogen vom Nachlassgericht wurde eingetragen, dass kein Vermögen vorhanden ist.
Nun möchte im Jahre 2018 die Person B ein Grundstück an die Person K (Käufer) verkaufen. Dabei stellt sich heraus, dass die verstorbene Person A noch im Grundbuch als Miteigentümer des Grundstücks eingetragen ist.
Der Käufer K möchte das Grundstück weiterhin kaufen. Er teilt dem Nachlassgericht mit, dass die verstorbene Person A noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Frage:
Muss das Nachlassgericht aufgrund der Mitteilung des Käufers K tätig werden und die Erben ermitteln?
Oder ist es besser wenn sich K an das Grundbuchamt wendet?
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