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Alt 30.11.2009, 16:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Festeinstellung im Ausland?

Hallo,

dieser Annahme vom Vermieter könnt Ihr jederzeit wiedersprechen. Aber es ist ja auch in Eurem Interesse die Wohnung schnellstmöglich nicht mehr zahlen zu müssen.

Und somit wäre der schnellste Weg aus dem Mietvertrag herauszukommen innerhalb von 3 Monaten, also der regulären Kündigungsfrist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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