AW: Erbschaft und Pflichtteil bei vorverstorbenen Kindern
Hallo Irina,
wie mein Vorredner schon sagt scheint der Sachverhalt nicht ganz sauber dargelegt.
Nach gesetzlicher Erbfolge würden derzeit meines Erachtens nach Sie und der Sohn Ihrer Schwester je zu 50% erben, da Sie die Tochter der zweiten Schwester adoptiert haben.
Ein Pflichtteil kommt ja nur zum tragen, sollte ein Erbberechtigter ausdrücklich enterbt oder im Rahmen des Testaments nicht erwähnt werden.
Ggf. formulieren Sie Ihren Sachverhalt aber noch einmal sauberer aus.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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