In der Regel ist der Vermieter dafür verantwortlich die Wohnung in einem für den Gebrauch geeigneten Zustand zu halten.
Somit müsste die Übernahme der Kosten auch beim Vermieter liegen, es sei denn es wurden im Mietvertrag andere Vereinbarungen getroffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht-Einfach
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