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Alt 02.12.2009, 19:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Fristlose Kündigung / Schlosstausch

Hallo,

zu deiner ersten Frage:

Darf der Vermieter das Türschloss tauschen?

Das ist nicht einfach zu sagen. Generell scheint die fristlose Kündigung rechtswirksam. Wenn zum vereinbarten Termin kein Auszug erfolgte bin ich der Meinung: Ja, der Vermieter darf das Schloss tauschen.


Der Vermieter betritt ohne Anmeldung die Wohnung - darf er das?

Nein, das darf er nicht. Das ist schlichtweg Hausfriedensbruch. Ohne Absprache darf kein Vermieter eine Wohnung betreten.


Darf der Hausmeister die Wohnung ohne Anmeldung betreten?

Das hast du richtig erkannt und es ist wie beim Vermieter - Hausfriedensbruch. Diebstahl wäre ein anderer Tatbestand, der erst einmal nachgewiesen werden muss.


Hätte der Vermieter meine Möbel einfach entsorgen dürfen?

Wenn eine Absprache existiert, dass die Wohnung weiter genutzt werden darf, trotz fristloser Kündigung, meine ich nein.

Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich vertrete die Meinung, dass die Gegenstände nur entsorgt werden dürfen, wenn der Mieter als unauffindbar gilt. Ggf. auch bei einer Räumungsklage. Sollte diese jedoch noch nicht ausgesprochen sein, wäre das entsorgen der Wohngegenstände und Möbel "vermutlich" Sachbeschädigung durch den Vermieter.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Vergnügen mit der neuen Wohnung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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