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Alt 10.04.2018, 21:25
Scheurich Scheurich ist offline
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Registriert seit: 10.04.2018
Beiträge: 2
Standard Stundungsantrag bei Erbengemeinschaft

Guten Abend,

ich hätte eine Frage und würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann bevor ich direkt beim Finanzamt anrufe.

Ist folgendes möglich?

Erbengemeinschaft besteht aus 3 Erben, die unter Klasse II versteuert würden.
1 Erbe könnte die anfallende Steuer gleich zahlen, die anderen 2 nicht.
- wäre der Antrag auf Stundung dann dennoch auf alle 3 zu verteilen?

oder könnte der eine seinen kompletten Teil gleich selbst zahlen und die anderen beiden können den Antrag auf Stundung stellen?
Wäre der Dritte verpflichtet, dann den Teil der anderen 2 erstmal mit zu zahlen sodass die 3 Parteien dies "unter sich" regeln?

Und was noch wichtig ist, mit dem Stundungsantrag, wären dann alle 3 verpflichtet ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen???
Hier greift doch hoffentlich der jeweilige Datenschutz damit die 3 Erben nichts von dem Einkommen des jeweils anderen erfahren?!

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Vielen Dank und Gruß

Scheurich



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