Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 14.04.2018, 21:48
Skyscraper Skyscraper ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: erbteilungsvertrag nachlassverbindlichkeiten

Ich sage mal meine Meinung dazu - die entspricht meinem Kenntnisstand und ersetzt keine Rechtsberatung.

Trotz des Erbvertrages sind Verbindlichkeiten, die vor dem Vertrag entstanden sind, durch die Erben zu bedienen. Das Risiko, dass unbekannte Verbindlichkeiten nach der Annahme des Erbes auftreten, tragen die Erben. Da gibt es zwar die Möglichlichkeit der Begrenzung durch ein Aufgebotsverfahren, aber das wurde wohl nicht eingeleitet. Somit haften die Erben auch mit ihrem Privatvermögen.


Seltsam finde ich die Regelung zur Verjährung. Die sollte genau überprüft werden. Eine "halbe" Verjährung gibt es nicht - es sei denn nur die Häfte der Verbindlichkeiten wäre verjährt.

Geändert von Skyscraper (14.04.2018 um 21:54 Uhr)
Mit Zitat antworten