AW: Zählerstand bei Auszug
Hallo henry,
ich würde auf jeden Fall Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen mit Hinweis auf die Zählerstände laut Übergabeprotokoll. Somit muss der Mehrverbrauch von Vermieterseite begründet werden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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