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Alt 06.12.2009, 15:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Mausgestank

Hallo elfenfreundin,

ich bin mir nicht sicher, ob dein Kündigungsgrund für eine fristlose- oder Sonderkündigung ausreicht.

Hier einmal die Seite mit den wichtigsten Gründen für eine Kündigung durch den Mieter: Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter

Das Einzige, was hier ggf. in deinen Sachverhalt spielen würde wäre die fristlose Kündigung wegen gesundheitlicher Gefährdung / psychischer Probleme. Dies muss dir jedoch in der Regel ein Amtsarzt bestätigen, um der Kündigung Wirksamkeit zu verleihen.

Einer fristlosen Kündigung wegen der Mängel wie dem tropfenden Wasserhahn oder verstopfter Regenrinne rechne ich keine gute Chancen aus, da das meiner Meinung nach nicht ausreicht.

Die mündliche Ablehnung der Kündigung würde ich auch nicht akzeptieren!

Bis wann der Vermieter jedoch schriftlich widersprechen muss ist mir nicht zu 100% bekannt.

Hier würde ich empfehlen einen Mieterverein in der Nähe oder eienen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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