Solch eine Abrechnung ist natürlich nicht rechtens, weil sie gegen die Heizkostenverordnung (
www.heizkostenverordnung.de ) verstößt. Nur in Häusern, in denen der Mieter mit dem Vermieter alleine unter einem Dach wohnt, ist diese Verordnung nicht anwendbar.
Und ich gehe davon aus, dass in diesem Fall mehrere Parteien im Haus wohnen.