Hallo gina1968,
jeder Mieter und Vermieter hat Rechte und Pflichten. So wie du den Fall schilderst scheint Ihr Euren nachgekommen zu sein.
Ich würde somit Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen, da sie meiner Meinung nach nicht den Vorgaben für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter entspricht.
In diesem Artikel kannst du auch nochmal nachlesen, wann der Vermieter fristlos kündigen darf:
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach