Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.06.2018, 21:46
Rico Rico ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Besichtigungstermin Vermieter

Hallo,

mein Vermieter hat sich für eine Besichtigung angemeldet.

Da ich im Begriff bin mir eine neue Wohnung zu suchen, habe ich schon einige Kartons gepackt.

Der Vermieter verlangt jedoch, daß ich meinen halben Hausstand für eine gute Besichtigung ausräumen solle.

Ich lasse alles dort stehen wo es ist, dann muß er eben so durchlaufen und den Rest kann er bei der Übergabe begutachten.

Wer hat ähnliches erlebt ? Was darf der Vermieter bei der Besichtigung ? Schubladen öffnen, Teppiche hochheben etc. ? Was darf er nicht ?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Rico (27.06.2018 um 21:52 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen