AW: Heizkostenverteilung durch WEG-Verwalter
Hallo muc99,
generell ist der Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Ob diese durch Ihn oder einen dritten Beauftragten erfolgt liegt dabei in seinem Ermessen.
Wenn du die Nebenkostenabrechnung anzweifelst, dann kannst du schriftlich Widerspruch einlegen und zusätzlich hast du das Recht, die Belege, die als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung gelten, einzusehen.
Von diesem solltest du sicherlich gebrauch machen, um die zweifelhaften Positionen zu klären.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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