Zitat:
Zitat von Rico
Meine Frage an Euch: Darf diese Vormieterin mir die Wohnung in einem unzumutbaren Rohzustand, welcher dann nicht bewohnbar ist hinterlassen ?
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Natürlich darf sie das. Wahrscheinlich wird sie es zum Teil sogar müssen, denn eine ausziehende Mieterin wird wohl laut Mietvertrag dazu verpflichtet sein, ihre eingebrachten Dinge vor Auszug zu entfernen.