Maklerkosten
Hallo zusammen,
das Haus wurde vom Erben verkauft. Die Maklerkosten betragen 5.000,00 EUR.
In Nordrheinwestfalen gilt: Die Maklerkosten trägt je zu Hälfte sowohl der Käufer als auch der Verkäufer.
Der Erbe geht jedoch her und will mir als Pflichtteilsberechtigte die Maklerkosten aufbrummen.
Selbst mein Rechtsanwalt scheint da wohl nicht auf dem laufenden zu sein und stimmt diesem zu.
Wer kann mir nun bitte den § benennen, womit ich dies beweisen kann, daß ich als Pflichtteilsberechtigte außen vor stehe ?
Vielen Dank
Tina
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