Hallo,
tatsächlich ist es so, dass wenn ein ausdrückliches Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil verfügt wurde, dies auch entsprechend durchzuführen ist.
Ist das Vorausvermächtnis im Testament oder Erbvertrag angeordnet, dann erhält der Vermächtnisnehmer (und Miterbe) diesen Vermögensgegenstand vorab und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil.
Wenn sich der Bevollmächtigte dagegen wehrt sollten Sie ihn auf die Sachlage noch einmal hinweisen, ggf. mit Unterstützung einer rechtsicheren Bestätigung aus unserem Anwaltsservice:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach