Mieterhöhung nach Ablauf der öffentlichen Förderung
Unsere Wohnungsverwaltung hat uns informiert, dass nach Ablauf der Förderung durch die öffentliche Hand zum 01.01.2010 eine Mieterhöhung ansteht. Was etwas verwundert ist, dass die Mieterhöhung bei den 6 Mietparteien in ganz unterschiedlicher Höhe erfolgt, bei annähernd identischer Größe der Mieteinheiten.
1. Lassen sich diese Abweicheungen im zweistelligen Euro-Bereich auf die unterschiedliche Länge des Bestehens der Mietverhältnisse zurückführen?
2. Was wäre die Rechtsfolge, wenn ich der Erhöhung nicht vorbehaltslos zustimme?
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