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Alt 13.03.2021, 16:27
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Einzug in geerbtes Haus unmöglich

Ich antworte jetzt zum letzten Mal, da ich den Eindruck gewonnen habe, dass meinen Vorschläge dir nicht hilfreich erscheinen bzw. für dich nicht umsetzbar sind.

Konfuzius soll gesagt haben: "Jammere nicht über die Finsternis sondern zünde erst einmal eine Kerze an". Bis jetzt hast du nur gejammert.

Die Sache mit dem Neupreis ist doch ein Packende.

1. Jedes Teil wird mit dem Neupreis bewertet.
2. Jeder nimmt sich dann von dem Haufen das was ihm gefällt, so dass eine Teilung entsprechend dem Neupreis erfolgt. Ihr müsst ja nicht jedes Teil zur Hälfte teilen.
3. Wenn alles so aufgeteilt ist, wird eine Dokument erstellt, dass die Auseinandersetzung hinsichtlich des sich im Haus befindlichen Nachlasses erfolgt ist. Gerichtsfest ist natürlich ein Inventarverzeichnis mit der erfolgten Aufteilung. Damit gehört ihr ein definierter Teil, über den man nicht mehr streitet und der die Hälfte verkörpert.
4. Jetzt hat sie ihren Teil des Erbes. Den muss sie dann verkaufen, wegwerfen, verschenken oder sonst wie verwerten. Ab dem Zeitpunkt bis du nicht mehr verpflichtet, ihr Eigentum aufzubewahren und kannst Fristen setzen. Du kannst dafür alles wegwerfen was dir gehört. Wenn du bei der Teilung geschickt vorgehst nimmst du die Teile, welche besonders viel Platz beanspruchen.


Viel Glück!

Geändert von Skyscraper (13.03.2021 um 16:29 Uhr)
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