Zitat:
Zitat von isleño
Guten Abend in die Runde,
Oma gestorben, Testament eröffnet und die 25% Pflichterbanteil der Schwester ist errechnet.
Meine Frage:
Wie lange hat die Pflichterbberechtigte Zeit Ihr Anteil zu reklamieren? Ich nehme an, das das doch limitiert sein muss? Das Testament wurde der Erbberechtigten zugesandt.
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Also wenn ein " Fachforum ", wie dieses hier, für solch eine Antwort so lange braucht bzw keine Antwort hat, dann kann man das wohl nur als Luftnummer bezeichnen.
Dann werde ich mal in einem richtigen Forum nachfragen