Hallo Hazel,
also wie ich das sehe musst du keinem Rechenschaft ablegen, was du mit deinem
Wohnungsschlüssel machst.
Jedoch solltest du mal einen Blick in den Mietvertrag oder auch in die Hausordnung werfen, da dort ggf. ein Verbot der Weitergabe oder auch eine Regelung zur Stellungnahme gegenüber dem Vermieter geregelt sein kann.
Aber du musst auch mal an den Vermieter denken. Dieser überlässt dir sein Eigentum und möchte dies natürlich schützen.
Und was hindert dich daran die Daten weiterzugeben, wenn du die Schlüssel einer Person deines Vertrauens überlässt?
Würde mich freuen, wenn du mich mal auf dem Laufenden hälst, wie sich der "Fall" weiterentwickelt
Grüße, Mietrecht-Einfach