Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.07.2008, 15:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Hazel,

also wie ich das sehe musst du keinem Rechenschaft ablegen, was du mit deinem Wohnungsschlüssel machst.
Jedoch solltest du mal einen Blick in den Mietvertrag oder auch in die Hausordnung werfen, da dort ggf. ein Verbot der Weitergabe oder auch eine Regelung zur Stellungnahme gegenüber dem Vermieter geregelt sein kann.

Aber du musst auch mal an den Vermieter denken. Dieser überlässt dir sein Eigentum und möchte dies natürlich schützen.

Und was hindert dich daran die Daten weiterzugeben, wenn du die Schlüssel einer Person deines Vertrauens überlässt?

Würde mich freuen, wenn du mich mal auf dem Laufenden hälst, wie sich der "Fall" weiterentwickelt


Grüße, Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten