Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 04.01.2010, 18:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Abrechnungszeitraum

Hallo,

wenn du im September 2009 ausgezogen bist, dann muss dir meiner Meinung nach die Nebenkostenabrechnung bis zum 30.09.2010 zugestellt sein.

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Wohnung durch den Mieter bewohnt war.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten