Hallo,
wenn Winterdienst bezahlt wird, besteht auch Anspruch darauf. Anders wäre es, wenn die Mieter sich um den winterdienst zu kümmern haben, was aber scheinbar nicht der Fall ist.
Ich würde die Kosten von der nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Darüberhinaus besteht für den Vermieter die Heizpflicht.
Diese besagt, dass gewisse Mindesttemperaturen erreicht werden müssen, andernfalls ist eine anteilige Mietminderung vpn bis zu 100% möglich.
Weitere Informationen zur
Heizpflicht
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach