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Alt 25.07.2008, 15:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Claudia,

also was das Jalousienband angeht, so sehe ich das so:
Hierfür ist der Vermieter zuständig, denn er ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten.
Und durch eine andauernde Dunkelkammer ist der Wohnkomfort nicht gewährleistet.

Dennoch solltet Ihr prüfen, welche Höhe an Schönheitsreparaturen bei Euch im Mietvertrag geregelt ist - und zwar die, die der Mieter selber zu tragen hat.
I.d.R. ist das eine monatliche Kaltmiete / Jahr.

Zu den Türen und dem Parkett:
Das Problem hierbei liegt darin, dass Ihr Euch mit dem Mietvertrag die Wohnung gesichert habt. Und das zu dem Zustand wie sie ist.
Wenn Ihr keine zusätzlichen Abmachungen getroffen habt, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass das Parkett und die Türen vor Einzug aufpoliert werden so sehe ich es schwierig dort im Nachhinein noch was bewirken zu können.

Auf anderer Seite braucht Ihr den Fußboden und die Türen bei Auszug auch nicht in einen besseren Zustand versetzen, als sie jetzt sind.

Es sei denn Ihr versichert dem Vermieter, dass Ihr diese Wohnung gerne länger bewohnen wollt (ggf. auch schriftlich). Es ist ja auch in seinem Sinne die Wohnung in einem akkuraten Zustand zu halten.

Vielleicht könnt Ihr ihn dadurch dazu bewegen eine kleine Renovierung aus seiner Tasche zu zahlen. Er hat ja auch wieder die Mieteinnahmen auf der anderen Seite.


Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, dann meldet Euch einfach wieder und haltet mich mal auf dem Laufenden, wie es bei Euch weitergegangen ist


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach
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