Hallo Marie,
es gibt sehr viele Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche innerhalb eines Mietvertrags.
Und ich bin mir relativ sicher, dass ein Kellerraum nicht mit 100% in die Wohnungsgröße mit einkalkuliert werden darf.
Hier würde ich aber den Gang zu einem Mieterverein empfehlen, vor allem auch im Bezug auf den Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.
Die Mietervereine des Deutschen Mieterbundes findest du auf den folgenden Seiten:
Mietervereine in Deutschland
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach