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Alt 04.01.2010, 19:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Waschmaschine / Wäschekeller

Hallo,

generell bei Nutzung von Waschräumen, etc. in einem Mehrparteienhaus sollte der Mietvertrag oder die Hausordnung Aufschluss über die Rechte und Pflichten des Mieters geben. Sollten hier keine speziellen Regelungen getroffen worden sein, dann gilt das allgemeine Mietrecht.

Und hier gibt es die Ruhezeit von 13:00h bis 15:00h nicht.

Andernfalls muss die Hausordnung geändert werden und hier müssen alle Mieter zustimmen.

Bzgl. des Wäscheständers: Auch hier sehe ich keine Einwände, die Wäsche dort zu trocknen. Aber sicher hilft hier ein telefonisches Gespräch mit dem Vermieter. Wenn dieser es unterbindet sollte man sich fügen. Den Kontakt würde ich an deiner Stelle aber auf jeden Fall suchen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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