AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Im Mietvertrag unter "Schönheitsreperaturen" steht: wir müssen sie übernehmen bis zu 50,-€ im Einzelfall, max 8% der Jahresmiete im Jahr. Beide Grenzen sind überschritten. Aber ist eine Heizungsreperatur als "Schönheit" zu bezeichnen? V.A. da der Vermieter behauptet der Schaden hätte durch frühere Wartung (auch Kosten für uns) vermieden werden können.
Hätte er mir das April 09 gesagt, hätte ich mit der Firma sprechen können. Jetzt 21 Monate später erinnert sich wohl keiner mehr!
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