Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 05.01.2010, 10:23
verstaubt verstaubt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 8
Ausrufezeichen AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?

Im Mietvertrag unter "Schönheitsreperaturen" steht: wir müssen sie übernehmen bis zu 50,-€ im Einzelfall, max 8% der Jahresmiete im Jahr. Beide Grenzen sind überschritten. Aber ist eine Heizungsreperatur als "Schönheit" zu bezeichnen? V.A. da der Vermieter behauptet der Schaden hätte durch frühere Wartung (auch Kosten für uns) vermieden werden können.
Hätte er mir das April 09 gesagt, hätte ich mit der Firma sprechen können. Jetzt 21 Monate später erinnert sich wohl keiner mehr!
Mit Zitat antworten