Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 10.08.2021, 17:02
godesia godesia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2021
Beiträge: 1
Standard Zwischenunterkunft für Hochwasseropfer

Hallo,

ich ziehe Mitte dieses Monats aus meiner jetzigen Wohnung aus. Werde - wg. Einhaltung der Kündigungsfrist - aber noch bis Ende Oktober die Miete bezahlen.

Zurzeit suchen zahlreiche Menschen aus der Umgebung (Ahr, Erft etc.) Wohnungen, in denen sie bis zur Renovierung ihrer flutgeschädigten Wohnungen, zwischenwohnen können.

Gerne würde ich meine freiwerdende Wohnung unentgeltlich (außer Übernahme der Strom- und Gaskosten) für ca. 8 Wochen anbieten. Danach wäre noch ausreichend Zeit, die vertraglichen Schönheitsmaßnahmen vorzunehmen.

Meine Vermieterin ist strikt gegen mein Vorhaben und möchte es mir verbieten.

Könnte ich die Personen, die ich ja selbst auch noch nicht kenne, nicht einfach als meine Gäste einladen, 8 Wochen ohne mich in meiner Wohnung zu verbringen? Muss Besuch unbedingt mit mir befreundet sein, um als Besuch akzeptiert werden zu können?

Weiß jemand einen Rat?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen