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Alt 11.08.2021, 08:50
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Uneheliches Kind und Pflichtteilsanspruch

Hallo,

als leibliches Kind haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil - diesen sollten Sie aber innerhalb der gesetzlichen Fristen anmelden:
Pflichtteil unehelicher Kinder - Erbrecht Ratgeber

Denn der Pflichtteil kann auch verjähren:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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