Hallo,
als leibliches Kind haben Sie
immer Anspruch auf den Pflichtteil - diesen sollten Sie aber innerhalb der gesetzlichen Fristen anmelden:
Pflichtteil unehelicher Kinder - Erbrecht Ratgeber
Denn der Pflichtteil kann auch verjähren:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Beste Grüße, Erbrecht Einfach