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Alt 16.08.2021, 11:01
Anna111 Anna111 ist offline
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Standard AW: Einzug in geerbtes Haus unmöglich

Guten Tag,
der Albtraum ist immer noch nicht ausgestanden und wird noch Jahre anhalten. :-( Ich bin jetzt immerhin so weit, dass ich im Keller und auf dem Dachboden Platz geschaffen habe, um die Sachen meiner Schwester, die nicht in Schränke und Regale passen, dort zu lagern. Die Schrankfächer sind beschriftet, damit klar ist, welche Inhalte ihr gehören und welche mir. Das ist schonmal besser, denn ich kann nun im Haus wohnen, ohne ständig über ihre Tüten zu stolpern. Ich kann auch putzen. Zwei Zimmer stehen mir vollständig zur Verfügung, so dass ich auch einziehen kann.
Aber das Grundproblem bleibt: In diesem Tempo werden wir noch weitere anderthalb Jahre brauchen, bis wir das gesamte Erbe durchdiskutiert haben. Ich verbringe meine Freizeit im Wesentlichen bei Ebay, Mittagspausen auf dem Postamt oder mit dem Wegbringen von Spenden. Meine Schwester nimmt ihre Sachen nicht mit. Sie hat keinen Platz dafür in ihrer Wohnung. Sie verspricht zwar, ihren Keller aufzuräumen und die Sachen mitzunehmen, aber ich bin ganz sicher, dass sie das niemals tun wird. Sie verspricht das schon seit über einem Jahr und sagt aber immer dazu, dass sie keine Zeit dafür hat.

Leider habe ich tatsächlich keinerlei Rechte. Ich habe kein Recht darauf, dass dieser Albtraum vorbei geht oder die Erbengemeinschaft mal aufgelöst wird. Ich habe kein Recht darauf, dass sie, wenn sie die Sachen unserer Eltern verkauft sehen möchte, die Hälfte der Arbeit übernimmt. Ich habe kein Recht darauf, alleine und ohne Abstimmung irgendetwas in den Müll zu werfen oder zu spenden. Ich habe kein Recht darauf, dass sie mehr Zeit in die Sortierung steckt. Sie dagegen hat ein Recht auf Urlaub, Wochenendausflüge und jede Menge Freizeit, muss also nur alle paar Wochen mal kommen, um mir neue Anweisungen zu geben. Ich habe auch kein Recht darauf, dass sie ihre Sachen mitnimmt.

Der Anwalt nutzt leider auch wenig. Ich habe natürlich auch das Recht, auf mein Erbe zu verzichten (Eigentumsaufgabe), falls meine Schwester diesen Verzicht akzeptiert. Ich habe auch das Recht, ihr eine Frist zu setzen, bis zu der ich ihre Sachen auf meine Kosten irgendwo einlagere. Umzugskartons etc. muss ich natürlich besorgen und einen Zeugen, der mit mir gemeinsam den Zustand der Sachen bei der Einlagerung dokumentiert. Natürlich habe ich auch das Recht, mich zu weigern, Sachen bei Ebay zu verkaufen. Dann bleiben sie in meinem Haus liegen.

Wenn das so weitergeht, bleibt mir nichts anderes übrig als mein Elternhaus zu verkaufen. :-(

Anna
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