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Alt 28.07.2008, 18:06
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Sabine,

eine fristlose Kündigung ist meines Wissens nach nur bei nachhaltigem Hausfriedensbruch möglich.
Das heisst der Vermieter muss schon mehr als 1 oder 2 mal bei dir unangemeldet in der Wohnung stehen.

So wie ich das sehe wirst du wohl noch die letzten Monate bis zum Kündigungstermin in der Wohnung bleiben müssen.

Aber du kannst dem Vermieter ja anbieten ggf. einen Nachmieter auf eigene Faust zu suchen.

Wenn er sich damit einverstanden erklärt, dann kannst du, wenn du jemanden findest, der die Wohnung beziehen möchte, ggf. schon früher aus dem Mietverhältnis ausscheiden.


Liebe Grüße und halte mich mal auf dem Laufenden,


Mietrecht-Einfach
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