AW: Handwerkerrechnugn umgelegt
Hallo,
wenn der Vermieter der Meinung ist, dass der Schaden durch dich entstanden ist, dann steht er auch in der Beweispflicht.
Deshalb kann ich mich nur meinem Vorredner anschliessen und würde aber zusätzlich empfehlen ein Informationsschreiben an den Vermieter zu schicken, wie sich der gekürzte und überwiesene Betrag zusammensetzt.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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