Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern?
In meiner Betriebskostenabrechnung 2008 sind die Heizkosten in 1 Summe aufgeführt und dann nach Wohnflächen umgelegt (sowie 15% Abschlag abgezogen wegen fehlender Verbrauchsmessgeräte).
Ich habe gelesen, dass Heizkosten nach den einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt werden müssen (Brennstoffkosten, Verbrauchsmenge, Betriebsstrom, Wartung etc.), da ansonsten die Abrechnung unwirksam ist.
Stimmt das? Wenn ja, gibt es hierzu Urteile? Ist damit die komplette Betriebskostenabrechnung unwirksam oder nur der Teil der Heizkosten??
Vielen Dank,
JKRHH
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