Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 08.01.2010, 09:20
JKRHH
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern?

In meiner Betriebskostenabrechnung 2008 sind die Heizkosten in 1 Summe aufgeführt und dann nach Wohnflächen umgelegt (sowie 15% Abschlag abgezogen wegen fehlender Verbrauchsmessgeräte).

Ich habe gelesen, dass Heizkosten nach den einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt werden müssen (Brennstoffkosten, Verbrauchsmenge, Betriebsstrom, Wartung etc.), da ansonsten die Abrechnung unwirksam ist.

Stimmt das? Wenn ja, gibt es hierzu Urteile? Ist damit die komplette Betriebskostenabrechnung unwirksam oder nur der Teil der Heizkosten??

Vielen Dank,

JKRHH



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen