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Alt 29.07.2008, 11:36
sabine sabine ist offline
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Registriert seit: 28.07.2008
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Vielen Dank für die Antwort!
Bist Du Dir da sicher? Hausfriedensbruch, ist doch Hausfriedensbruch ... Ein Raub ist doch auch nicht erst beim 2. oder 3. mal ein Raub, oder?
Außerdem hatte er einen Schlüssel, ohne mich darüber zu informieren, er war zweimal hintereinander ungefragt in meiner Wohnung...Bei der Kündigung schrie er mich ohne Grund an. Ich denke das sind schon Gründe für eine fristlose Kündigung ...
Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 1999, genau der gleiche Fall: Handwerker + Vermieter ungefragt in der Whg: der Mieter hat Recht bekommen.
Ich habe ihn gefragt wg Nachmieter, seine Antwort: "Auf keinen Fall!!!" Verstehen tu ich das nicht.
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