AW: Nachmieter (Tochter der Vermieterin) reinlassen?
Hallo Lara,
generell hat der Vermieter Anspruch darauf, die Wohnung nach Absprache eines Termins in Augenschein zu nehmen. Dies sollte auch für den neuen Mieter gelten.
Und da die Kündigung wegen Eigenbedarf durchaus in Ordnung zu sein scheint, macht es ja (meiner Auffassung nach) auch keinen Sinn jemandem den Zugang zur Wohnung zu verwehren.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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