Bei der letzten
Nebenkosten-Abrechnung teilt die ISTA selbst mit, dass durch einen falschen Heizungszählereinbau (Fußbodenheizung) die Verbrauchswerte / Messwerte laut Zählerangaben nicht genutzt werden können. Dadurch wird die Umlage nach Fläche / Wohnungen notwendig. Ich bewohne eine Fläche von ca. 87 m² bei einer Objektgrösse von ca. 480 m² und insgesamt 5 WE. die letzten Jahre habe ich ca. 19 Cent/m² an Heizkosten gehabt. Diesen niederigen Wert erreiche ich, da ich viel Glasfläche habe und die Sonne auch im Winter die Wohnung sehr schnell und gut erwärmt -also wenig Heizenergie erforderlich wird. Nun soll ich nach der Abrechnung 475,- € nachzahlen und komme auf einen Wert von ca. 40 Cent/m² bei gleichem Wohnverhalten usw.
Ist es rechtens, dass ich bzw. der Mieter für zugestandene Fehler der Ista die Kosten zahlen muss? Wie gesagt, die Heizkosten konnten nicht auf Grund eines technischen (!) Fehlers der Geräte (dann hätte ich nunmal Pech gehabt) sondern durch den nicht typgerechten Zählereinbau des Monteurs/der Ista abgelesen bzw. gebutzt werden. Also eigentlich doch ein klassischer Haftpflichtschaden der Ista... oder sehe ich das falsch? Danke für aufschlussreiche Antworten oder Verweise auf Gesetzestexte die vg. Sachverhalt berücksichtigen..... Helmut