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Alt 14.01.2010, 19:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Eintritt in Mieterschutzverein rückgängig machen?

Hallo sayla,

das tut mir natürlich leid, dass nun gerade der gewählte Mieterverein nicht deinen Vorstellungen entspricht.

Ich bin mir nicht sicher, wie es bei einem Verein mit dem Vertragsverhältnis aussieht, denn generell hat ein Kunde in der Regel ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Vielleicht sollte die Anmeldung zur Beitretung auf eine solche Klausel geprüft werden.

Zusätzlich empfehle ich dem Verein schriftlich mitzuteilen, dass Sie gerne wieder austreten möchten, da Sie unter guter Beratung etwas anderes verstehen. Die Formulierung bleibt natürlich Ihnen überlassen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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