Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 14.01.2010, 19:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: fristlose Kündigung

Hallo Doris,

generell ist der Vermieter dazu verpflichtet die Wohnung in einem vertragsgemäßen und ein nutzbaren Zustand zu halten. Dies ist bei Euch nicht der Fall. Zusätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für eine auswertige Unterbringung zu überhnehmen, wenn notwendig. Diese sollte natürlich in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen und nicht gerade das Ritz Carlton sein.

Kommt er also seiner Verpflichtung nicht nach, die Wohnung innerhalb einer von Euch angemessen gesetzten Frist, z.B. 3 oder 4 Wochen wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen und alle Mängel zu beseitigen, eröffnet Euch dies die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung.

Hier könnt Ihr die Rechtslage noch einmal nachlesen, welche Gründe zu einer fristlosen Kündigung durch den Mieter gereichen:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Ich wünsche viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten