AW: Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern?
Hallo,
ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich in diesem Falle überfragt bin und könnte mein Wissen auch nur durch die Nutzung von Google verbessern.
Was jedoch die Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung angeht, so bin ich mir ziemlich sicher, dass nur der Anteil der Heizkosten bei einer Anweisung der Nachzahlung gekürzt werden darf, wenn der Rest der Abrechnung in Ordnung ist.
Andernfalls werden ja zurecht entstandene Betriebskosten zurückgehalten!
Freundliche Grüße,
Meitrecht Einfach
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